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   VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18.MZ   

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VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18.MZ (https://dejure.org/2019,24301)
VG Mainz, Entscheidung vom 10.05.2019 - 4 K 756/18.MZ (https://dejure.org/2019,24301)
VG Mainz, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 4 K 756/18.MZ (https://dejure.org/2019,24301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 S 1 Nr 1 RuStAG, § 35 Abs 1 RuStAG, § 35 Abs 3 RuStAG
    Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Rahmen der Rücknahme einer Einbürgerung; Anhaltspunkte für das Vorliegen von einbürgerungsrechtlichen Rücknahmetatsachen; Beginn der Rücknahmefrist bei einer Einbürgerung; Teilnahme an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 5 A 2126/16

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Jedenfalls die HAMAS, die Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) und die Muslimbruderschaft verfolgen Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG (vgl. zur HAMAS: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10/02 -, DVBl 2005, 590, juris Rn. 14 ff. zu § 3 VereinsG i.V.m. Art. 9 Satz 2 GG; siehe auch Beschluss (GASP) 2017/1426 des Rates vom 4. August 2017; zur HAMAS und der Muslimbruderschaft: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2012 - OVG 5 N 24.11 -, juris Rn. 10; zur IGD und der Muslimbruderschaft: HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 23; VG Berlin, Urteil vom 29. November 2005 - 2 A 100.04 -, juris Rn. 17 ff.).

    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 14 f. und vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

    Zwar kann sich eine Unterstützung von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bereits aus der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation bestehen, die ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22).

    Denn insofern ist auch zu berücksichtigen, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Wirkens einer Organisation - hier im Rahmen verschiedener Konferenzen - diese nicht als homogen einzustufen ist, sondern in ihr verschiedene Strömungen vertreten werden, die voneinander klar unterschieden werden können, und der Betroffene einer Strömung angehört, die selbst keine Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt oder unterstützt (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, Rn. 20; siehe dazu auch HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 29).

  • VG Mainz, 09.02.2018 - 4 L 1411/17

    Rücknahme einer Einbürgerung; einstweiliger Rechtsschutz; tatsächliche

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Mit Beschluss vom 9. Februar 2018 (Aktenzeichen 4 L 1411/17.MZ) stellte die Kammer die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte im hiesigen Verfahren und im Verfahren 4 L 1411/17.MZ, die beigezogenen Verwaltungsakten sowie auf die Sitzungsniederschrift vom 10. Mai 2019 Bezug genommen.

    Im Hinblick auf die in der Rücknahmeentscheidung selbst in Bezug genommenen Anknüpfungstatsachen, die zeitlich vor der Einbürgerung des Beigeladenen am 12. Dezember 2012 lagen - namentlich die vorgetragene Einbindung in Waffenbeschaffungsaktivitäten der HAMAS und die Tätigkeit im Vorstand der MHG bleibt die Kammer bei der bereits im Beschluss vom 9. Februar 2018 vertretenen Auffassung, wonach diese Tatsachen der Beklagten als Einbürgerungsbehörde bereits vor der Einbürgerung bekannt waren, so dass insofern eine Täuschungshandlung, vorsätzlich unrichtige oder unvollständige wesentliche Angaben bzw. eine Kausalität im Sinne eines Erwirkens der Einbürgerung ausscheiden (VG Mainz, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 4 L 1411/17.MZ, juris Rn. 21 ff.).

    Hinsichtlich des Studentenkomitees von "PalMed Deutschland e.V." ist die Kammer der Auffassung, dass allein die Gründung des Palästinensischen Ärzteforums in Europa - "PalMed Europe" - am Rande einer von der PRC veranstalteten Konferenz im Jahr 2007 nicht ausreicht, um einen Bezug zur HAMAS herzustellen (vgl. hierzu bereits VG Mainz, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 4 L 1411/17.MZ -, juris Rn. 28).

  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 24.08

    Einbürgerung, -sbewerber; Einbürgerungszusicherung, Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen, wobei einzelne Unterstützungshandlungen der Einbürgerung nur dann als tatsächliche Anhaltspunkte entgegenstehen, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren; dies ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, juris Rn. 19 f.; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 55), wobei der Einbürgerungsbehörde insoweit kein Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 17).

    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 14 f. und vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

    Zwar kann sich eine Unterstützung von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bereits aus der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation bestehen, die ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22).

    Denn insofern ist auch zu berücksichtigen, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Wirkens einer Organisation - hier im Rahmen verschiedener Konferenzen - diese nicht als homogen einzustufen ist, sondern in ihr verschiedene Strömungen vertreten werden, die voneinander klar unterschieden werden können, und der Betroffene einer Strömung angehört, die selbst keine Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt oder unterstützt (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, Rn. 20; siehe dazu auch HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 29).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2005 - 7 A 10953/04

    Keine Einbürgerung von Milli Görüs-Funktionär

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 14 f. und vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

    Ein Verdacht im Sinne der Norm rechtfertigt sich dabei schon aus dem Vorliegen eines Umstandes, der bei objektiver und vernünftiger Sicht auf eine Unterstützung von gegen die genannten Schutzgüter gerichteten Bestrebungen hinweist (vgl. OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18).

    Zwar kann sich eine Unterstützung von Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bereits aus der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer und/oder aktiven Betätigung für eine Organisation bestehen, die ihrerseits Ziele im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302-310, juris Rn. 18; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Dabei werden nicht nur gewaltanwendende oder vorbereitende Bestrebungen gegen Personen oder Sachen im Bundesgebiet oder außerhalb des Bundesgebietes gegen Deutsche oder deutsche Einrichtungen erfasst, sondern auch die Anwendung von Gewalt außerhalb des Bundesgebietes gegen Nichtdeutsche; bei einer exilpolitischen Betätigung muss die Eignung hinzutreten, die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland zu einem ausländischen Staat zu belasten oder zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 33).

    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen, wobei einzelne Unterstützungshandlungen der Einbürgerung nur dann als tatsächliche Anhaltspunkte entgegenstehen, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren; dies ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, juris Rn. 19 f.; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 55), wobei der Einbürgerungsbehörde insoweit kein Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 17).

    Vielmehr verlagert § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG den Schutz der dort aufgeführten Schutzgüter vor, so dass bereits das Vorliegen eines durch konkrete Tatsachen begründeten (personenbezogenen) Verdachts ausreicht (BVerwG, Urteile vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 14 f. und vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 20; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2005 - 7 A 10953/04 -, S. 18; HessVGH, Urteil vom 21. November 2017 - 5 A 2126/16 -, juris Rn. 22; BT-Drucks 14/533 S. 18 f. zu § 86 AuslG a.F.).

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Dies setzt allerdings voraus, dass zumindest ein Bezug zwischen der Freundschaft und den inkriminierten Überzeugungen besteht, indem etwa die Freundschaft gerade auf einer Übereinstimmung der politisch-gesellschaftlichen Anschauungen beruht oder der Betroffene mit der Einstellung des Freundes bzw. der Kontaktperson sympathisiert und diese gutheißt (so etwa VG Darmstadt, Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 K 1466/09 -, juris Rn. 21; VG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 26).

    Diese könnten nämlich auch auf einer erst späteren Radikalisierung beruhen (VG Hamburg, Beschluss vom 22. Februar 2016 - 19 E 6426/15 -, juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Dabei werden nicht nur gewaltanwendende oder vorbereitende Bestrebungen gegen Personen oder Sachen im Bundesgebiet oder außerhalb des Bundesgebietes gegen Deutsche oder deutsche Einrichtungen erfasst, sondern auch die Anwendung von Gewalt außerhalb des Bundesgebietes gegen Nichtdeutsche; bei einer exilpolitischen Betätigung muss die Eignung hinzutreten, die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland zu einem ausländischen Staat zu belasten oder zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, 132, juris Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 33).

    Dies muss für den Ausländer erkennbar sein und er muss zum Vorteil der genannten Bestrebung handeln wollen, wobei einzelne Unterstützungshandlungen der Einbürgerung nur dann als tatsächliche Anhaltspunkte entgegenstehen, wenn sie nach Art und Gewicht geeignet sind, eine dauernde Identifikation des Ausländers mit diesen Bestrebungen zu indizieren; dies ist aufgrund einer wertenden Betrachtung der gesamten Begleitumstände einschließlich vergangener Handlungen oder Erklärungen zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1/11 -, BVerwGE 142, juris Rn. 19 f.; OVG NRW, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 -, juris Rn. 55), wobei der Einbürgerungsbehörde insoweit kein Beurteilungsspielraum zusteht (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 5 C 24/08 -, BVerwGE 135, 302, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 27.02.2013 - 5 B 11.2418

    Für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen für den Verdacht einer Unterstützung

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    Das Vorliegen eines solchen Ausschlussgrundes für die Einbürgerung unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34).

    Auch für das Vorliegen von Anknüpfungstatsachen zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nach § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG ist die Einbürgerungsbehörde darlegungs- und beweispflichtig (BayVGH, Urteil vom 27. Februar 2013 - 5 B 11.2418 -, juris Rn. 34; VGH BW, Urteil vom 29. September 2010 - 11 S 597/10 -, juris Rn. 42; Berlit, in: GK-StAR, StAG § 11 Rn. 15).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    So fehlt es an einem zurechenbaren Unterstützen, wenn jemand allein politische, humanitäre oder sonstige Ziele einer Organisation, nicht aber auch die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen befürwortet und dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114-131, juris Rn. 27 zur Frage der Unterstützung terroristischer Vereinigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 des Ausländergesetzes a.F.; OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 7 A 11063/08 -, juris Rn. 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - 7 A 11063/08

    Beweis- und Darlegungslast bei Einbürgerung; verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Mainz, 10.05.2019 - 4 K 756/18
    So fehlt es an einem zurechenbaren Unterstützen, wenn jemand allein politische, humanitäre oder sonstige Ziele einer Organisation, nicht aber auch die Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen befürwortet und dies durch seine Teilnahme an erlaubten Veranstaltungen in Wahrnehmung seines Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach außen vertritt (BVerwG, Urteil vom 15. März 2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114-131, juris Rn. 27 zur Frage der Unterstützung terroristischer Vereinigungen nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 des Ausländergesetzes a.F.; OVG RP, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 7 A 11063/08 -, juris Rn. 18).
  • VG Darmstadt, 17.06.2010 - 5 K 1466/09

    Umschreibung der "Anhaltspunkte" im Sinne von RuStAG § 11 S 1 Nr 1, Fassung 2009;

  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 20.05

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss des -; Einbürgerung, Anspruch auf-;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2012 - 5 N 24.11

    Einbürgerung; Ausschluss der -; Sicherheitsbedenken; tatsächliche Anhaltspunkte

  • VG Köln, 31.08.2011 - 10 K 6275/10
  • BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

    Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare

  • VG Berlin, 29.11.2005 - 2 A 100.04
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81

    Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 11 S 597/10

    Einbürgerung - Beweislast bei Verdacht der Unterstützung verfassungsfeindlicher

  • VG Aachen, 16.05.2022 - 9 K 1741/17

    Keine Einbürgerung eines IS-Unterstützers

    Auch die zum Zeitpunkt der Rücknahme der Einbürgerung in § 35 Abs. 3 StAG i.d.F. vom 5. Februar 2009 normierte maßgebliche Frist von fünf Jahren nach Bekanntgabe der Einbürgerung, die mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde beginnt, vgl. VG Mainz, Urteil vom 10. Mai 2019 - 4 K 756/18.MZ -, juris, Rn. 28, wurde mit der Rücknahmeverfügung vom 30. März 2017, ausgehändigt am 1. April 2017, eingehalten.
  • VGH Bayern, 30.06.2021 - 10 ZB 21.679

    Rechtfertigung der Erwähnung einer muslimischen Organisation in einem

    Die vom Erstgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH, U.v. 6.7.2017 - 10 BV 16.1237 - juris; B.v. 6.4.2020 - 10 ZB 18.2223 - juris) formulierten rechtlichen Voraussetzungen für eine Erwähnung im bayerischen Verfassungsschutzbericht werden vom Zulassungsvorbringen ebenso wenig in Zweifel gezogen, wie die Annahme des Verwaltungsgerichts, der IDG/DMG verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Art. 3 BayVSG i.V.m. §§ 3 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BVerfSchG (S. 34 des UA unten; vgl. hierzu ausführlich HessVGH, U.v. 21.11.2017 - 5 A 2126/16 - juris Rn. 23 ff.; VG Mainz, U.v. 10.5.2019 - 4 K 756/18.MZ - juris Rn. 3 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - BT-Drs. 19/23025).
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